Wenn der Schuldner nicht zahlt, dann mahnen Sie ihn höchstens einmal, weitere Mahnungen sind nicht erforderlich. Mahnungen kosten ohnehin nur Zeit und Geld. Und beides haben Sie sicherlich nicht zu verschenken!
Sollten Sie selbst einen Mahnbescheid beantragen wollen, den übrigens jeder auf einem amtlichen Formular (Internet-Mahnverfahren hier klicken) ) selbst stellen und bei dem für das Mahnverfahren zuständigen Amtsgericht einreichen kann, so sollten Sie folgendes Bedenken: Mahnverfahren können zwar grundsätzlich ohne Hilfe eines Rechtsanwalts eingeleitet werden, allerdings ist das korrekte Ausfüllen des Antrags gar nicht so einfach, selbst Rechtsanwälten unterlaufen hierbei manchmal Fehler, was zu unnötigen Rückfragen des Gerichts und vermeidbaren Verzögerungen führt. Wichtig ist z. B. die korrekte Angabe des Namens Ihres Schuldners, die korrekte Angabe seiner Firmierung und die exakte Angabe des Grundes Ihrer Forderung. In einigen Bundesländern bzw. Landgerichtsbezirken gibt es zudem nur noch zentrale Mahngerichte (in Hessen ist das AG Hünfeld zuständig) bzw. automatisierte Verfahren. Hier brauchen Sie unbedingt die richtigen Vordrucke, sonst wird Ihre Sache erst gar nicht bearbeitet. Häufig kennen Sie auch die korrekte Firmenbezeichnung (Firmierung) Ihres Schuldners nicht, so dass Sie beim Handelsregister oder Gewerberegister erst umständlich Auskünfte einholen müssen. Hierzu müssen Sie unter Umständen erst die Adressen der zuständigen Ämter erfragen und Auskunftsgebühren einzahlen. Auch dies verzögert die Bearbeitung des Mahnbescheidsantrags erheblich.
Wurde der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid schließlich vom Gericht erlassen und dem Antragsgegner zugestellt, dann kann es Ihnen passieren, dass Ihr Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch einlegt. In diesem Fall müssen Sie Ihren Anspruch in Form einer Klageschrift begründen, die Sache wird dann in der Regel an das für den Wohnort oder Sitz Ihres Schuldners sachlich und örtlich zuständige Gericht zur streitigen Verhandlung abgegeben. Liegt Ihre Forderung über EUR 5.000,00 müssen Sie hierzu zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen, da die Sache dann beim Landgericht landet. Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, Sie können dort nicht selbst auftreten, sondern Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
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